18. Juni 2013
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) änderte zum Juni 2013 die Förderangebote und Zinskonditionen in den Programmen: KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134), Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167).
- KfW-Wohneigentumsprogramm - Zinsänderung und Hochwasser-Kredite für privater Hausbesitzer
Den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen fördert die KfW mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung ist ab einem Effektivzinssatz von derzeit 2,12 % möglich. Damit steigt der Zinssatz im Vergleich zu den Vormonaten leicht an.
Private Hausbesitzer die durch das Hochwasser bedingte Investitionen tätigen müssen, können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm einen Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro zum verbilligten Zinssatz von 1 % beantragen.
Private Vermieter und Wohnungsunternehmen nutzen hierzu das Programm Altersgerecht Umbauen (ebenfalls zu einem Zinssatz von 1 %). Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) steht der KfW-Unternehmerkredit sowie der ERP-Gründerkredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung.
- Energieeffizient Bauen – Zinssätze jetzt nach Laufzeit
Den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 70, 55 oder 40 oder eines vergleichbaren Passivhauses förderte die KfW mit einem Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bisher einheitlich zum Effektivzinssatz von 1,41 %. Seit Anfang Juni 2013 stehen nun verschiedenen Laufzeitvarianten zu effektiven Zinssätzen von 1,41 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren, 1,51 % bei 20 Jahren und bis zu 1,61 % bei 30 Jahren, bei einer jeweils 10 jährigen Zinsbindung bereit. Auch ein endfälliges Darlehen, mit Zinsbindung über die gesamte Laufzeit von bis zu 10 Jahren und mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende, kann zum derzeitigen Zinssatz von 1,61 % effektiv genutzt werden.
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit - Zinsänderung
Die KfW stellt seit März 2013 den „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ zur ergänzenden Kreditfinanzierung der BAFA-Zuschusse für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien bereit. Der Effektivzinssatz steigt nun von anfänglichen 2,02 % auf 2,12 %. Der Ergänzungskredit von max. 50.000 Euro je Wohneinheit kann in Kombination mit einem BAFA-Zuschuss oder eigenständig genutzt werden.
Die aktuellen Konditionen der o.g. Programme im Überblick:

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18. Juni 2013
Der Bundesrat hat der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zugestimmt. Damit könnte die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur EnEV liegt der Länderkammer bereits seit Februar 2013 vor, musste aber in Teilen zunächst durch eine Verabschiedung des EnEG legitimiert werden.
Für bestehende Gebäude wird es mit der neuen EnEV keine weiteren Verschärfungen geben, lediglich die vom Bundestag beschlossene Streichung der Pflicht zur zeitlich gestaffelten Außerbetriebnahme von Nachtspeicheröfen (§ 10a EnEV) wurde bestätigt. Die KfW-Förderung zur Gebäudemodernisierung ist allerdings an das gültige EnEV-Niveau gekoppelt. Wer hier Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen möchte, muss hohe technische Anforderungen erfüllen.
Für Neubauten werden die energetischen Anforderungen der EnEV in zwei Schritten angehoben, voraussichtlich Anfang 2014 und 2016. Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt zudem vor, dass ab dem 31. Dezember 2020 alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein müssen.
Nach der Zustimmung in der Sitzung am 7. Juni 2013 erarbeiten die Bundesratsausschüsse nun Empfehlungen für die Bundesratssitzung am 5. Juli 2013. Stimmt die Bundesregierung den Änderungsvorschlägen der Länderkammer zu, kann die Novellierung der Energieeinsparverordnung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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11. Juni 2013
Die KfW stellt privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Mio. € zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung. Zusätzlich erklärt sich die KfW dazu bereit, bei Bedarf die Förderbanken betroffener Bundesländer preiswert zu refinanzieren. Die Hilfsleistungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Programms, das die Bundesregierung angekündigt hat.
Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft. Bereits beim Hochwasser im Jahr 2002 hatte die KfW betroffenen Privathaushalten und Unternehmen zinsgünstige Kredite bereitgestellt. Damals hatte sie knapp 1.200 Kredite in einem Volumen von rund 78 Mio. € zugesagt.
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bietet die KfW Kredite mit einem besonders günstigen Zinssatz ab 1 % zur Behebung von Hochwasserschäden an. Hierzu steht KMU der KfW-Unternehmerkredit sowie der ERP-Gründerkredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel zur Verfügung. Unternehmen, die bereits KfW- und ERP-Kredite in Anspruch nehmen, können über ihre Hausbank die vorübergehende Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen beantragen. Die in diesen Programmen bestehenden Möglichkeiten der Haftungsfreistellung für die Hausbanken gelten auch hier.
Private Hausbesitzer können aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm einen Höchstbetrag von 50.000,- € zu einem verbilligten Zinssatz von 1 % beantragen. Private Vermieter und Wohnungsunternehmen nutzen hierzu das Programm Altersgerecht Umbauen (ebenfalls zu einem Zinssatz von 1 %). Die Kreditanträge müssen bei den jeweiligen Hausbanken unter dem Stichwort “Behebung Hochwasserschäden” gestellt werden
Für die Kommunen steht das KfW-Förderangebot IKK – Investitionskredit Kommunen ab sofort zur Verfügung. Damit können alle Investitionen zur Beseitigung der Hochwasserschäden an der kommunalen und sozialen Infrastruktur langfristig und zu sehr günstigen Zinskonditionen finanziert werden. Diese liegen per 6. Juni 2013 bei 0,96% für eine zehnjährige Laufzeit. Für Kommunale und Soziale Unternehmen ist geplant, das Programm “IKU – Investitionskredite Kommunale und Soziale Unternehmen” für Maßnahmen zur Bewältigung von Hochwasserschäden ebenfalls für die Dauer von einem Jahr mit einem Zinssatz von 1 % auszustatten.
Zusätzlich zu den eigenen Programmen stellt die KfW bei Bedarf den Förderbanken der betroffenen Bundesländer eine besonders zinsgünstige Refinanzierung bereit.
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11. Juni 2013
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat schnelle und unbürokratische Soforthilfe für die Betroffenen des Hochwassers 2013 zugesagt.
Das Sofortgeld wird als Zuschuss in Höhe von 1.500,- € je Haushalt bzw. Zuschuss von 5.000,- € für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe gewährt, wenn ein Schaden durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist bzw. die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörten Hausrat verwendet werden. Es wird auf gegebenenfalls anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet. In besonderen Härtefällen können auch höhere Beträge ausgezahlt werden.
Sämtliche Schäden sollen möglichst genau dokumentiert werden (Fotos, Zusammenstellung der Schäden mit Kaufpreis oder Zeitwert, Reparaturkosten etc.).
Die Antragstellung erfolgt auf den hierfür vorgesehenen Formularen beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.
Das Sofortgeld wird auf gegebenenfalls anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet. Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.
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5. Juni 2013
Viele Hauseigentümer stehen Jahr für Jahr vor der Entscheidung: Werden mit dem ohnehin schon knappen Haushaltsbudget die längst fälligen Modernisierungsarbeiten am Haus angegangen, fällt der lang ersehnte Urlaub in der Regel flach. Doch das muss nicht sein. Wer die anstehenden Arbeiten mit wertvollen Energiesparmaßnahmen verbindet, kann zukünftig Jahr für Jahr nicht nur Energie- und Heizkosten sparen. Cleveres Sanieren wird oftmals durch Fördergelder belohnt. Durch direkte Zuschüsse oder zinsgünstige Förderdarlehen lassen sich die Investitionskosten mitunter deutlich senken. Derzeit stehen über 6.000 Förderungen zum Bauen, Sanieren und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Deutschland bereit. Wer hier kein Geld verschenkt, kann so den Anteil der privaten Unkosten spürbar verringern.
Doch einen automatischen Anspruch auf Fördergelder hat niemand, sie werden oft aus Unkenntnis nicht in Anspruch genommen. Hier liegt die Initiative beim Hauseigentümer, die für ihn bereitstehenden Fördertöpfe aufzutun. Bauherren und Eigentümer können sich über die Online-Fördermitteldatenbank www.foerderdata.de bereits seit vielen Jahren kostenlos informieren und erhalten sogleich einen Überblick über die für ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben bereitstehenden Fördergelder. Im Gegensatz zu anderen Datenbanken informiert foerderdata auch über die zahlreichen kommunalen Zuschüsse. Oft stellt allerdings die Auswahl und Beantragung von Fördermitteln die nächste große Hürde dar. Für die bestmögliche Förderung gilt es verschiedenste Förderprogramme mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und -beschränkungen, Antragsverfahren, Zeit- und Terminsetzungen, Förderkonditionen und Kumulationsmöglichkeiten zu durchleuchten. Wer sich bereitstehende Fördergelder sichern möchte, bekommt unter www.foerderdata.de Unterstützung von unabhängigen Fachleuten. Ingenieure, Architekten und Energieberater recherchieren die bestmögliche Förderung für ein geplantes Vorhaben individuell. Der Fördermittelservice gibt Unterstützung von der Einholung und Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit, über die Ermittlung des bestmöglichen Förderpakets bis hin zu den unterschriftsreifen Antragsformularen und ggf. erforderlicher Nachweise für den Fördergeber. „Durch unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Hauseigentümern und Bauherren wissen wir, wo drauf es ankommt“, so Martin Kutschka, Geschäftsführer der febis Service GmbH. „Wir führen Hauseigentümer in enger Abstimmung zur bestmöglichen Förderung für ihr Modernisierungsvorhaben.“ Der kostenpflichtige Dienst (Fördermittelservice 49 Euro / Antragservice 99 Euro) spart Zeit und sichert Fördergelder in Höhe von 10 % bis zu 35 % der Investitionskosten. So kann nicht nur die Modernisierung mühelos und zeitnah angegangen werden: Bares Geld wird gespart.
Setzt man beispielsweise nicht nur bei der Urlaubswahl auf Sonne und nutzt Sonnenenergie zukünftig auch für Heizung und Warmwasser im Haus, können bis zu 60 % der Energie für Warmwasser und 20 % der Heizungsenergie eingespart werden. Zudem kann mit Zuschüssen gerechnet werden, die regional unterschiedlich bis zu 2.000 Euro und mehr betragen. So ist es möglich den bundesweiten BAFA-Zuschuss für eine thermische Solaranlage durch kommunale Zuschüsse zusätzlich aufzustocken. Dabei gilt: Erst informieren, dann investieren. Bereits vor der Beauftragung einer Fachfirma sollten die Voraussetzungen für eine Förderung abgeklärt werden.

Verschenken Sie kein Geld – Förderspezialisten helfen sparen.
Alle Informationen zur kostenlosen Fördermittelauskunft und zum Fördermittelservice erhalten Bauherren und Hauseigentümer unter www.foerderdata.de
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4. Juni 2013
150 Euro Zuschuss zur Energieberatung
Hausbesitzer, die ihr Haus sanieren wollen, können in Baden-Württemberg zwischen zwei Möglichkeiten der Gebäudeenergieberatung wählen. Eine ist der Energiesparcheck, der durch Zuschüsse des Bundeslandes gefördert wird. Dieser kann für Wohngebäude mit bis zu acht Wohneinheiten genutzt werden. Das Umweltministerium Baden-Württemberg erhöht den Zuschuss für den Energiesparcheck auf 150 Euro, 150 Euro zahlt der Hausbesitzer selbst. Für jede weitere Wohneinheit werden von beiden Seiten jeweils 37,50 Euro mehr bezahlt.
Mit dem Energiesparcheck erhalten Hauseigentümer einen Überblick über den energetischen Zustand der Gebäudehülle und die Effizienz der Heizung, die Berechnung der möglichen Einsparpotenziale und eine Erläuterung der Ergebnisse. Der Check wird von Energieberatern durchgeführt, die eine fundierte Qualifizierung nachweisen können.
Die zweite Möglichkeit ist die bundesweit, vom BAFA geförderte Vor-Ort-Beratung. Diese ist umfangreicher und enthält zusätzlich Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen und zeigt auf, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Der BAFA Vor-Ort Bericht enthält zudem wichtige Informationen und Hinweise, welche Modernisierungsmaßnahmen zum Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards und damit zu mehr Energieeinsparung und höheren Fördergeldern führen können. Vom BAFA gibt es für Häuser mit bis zu zwei Wohneinheiten einen Zuschuss von 400 Euro, ab drei Wohneinheiten 500 Euro. Für Hausbesitzer fallen weitere Kosten in ähnlicher Höhe an.
Alle Förderungen zum Bauen, Modernisieren und Energiesparen unter www.foerderdata.de
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4. Juni 2013
Private Hauseigentümer in der Gemeinde Haar bei München werden für Investitionen in Energiesparmaßnahmen und Klimaschutz belohnt. Die Gemeinde will den Einwohner einen Anstoß zur Durchführung wünschenswerter, aus Bundesmitteln geförderter Maßnahmen geben und so zur Reduzierung der CO2-Belastung und weiterer Schadstoffe beitragen.
Wer sein Wohngebäude, das vor dem Inkrafttreten der ersten EnergieeinsparVerordnung (EnEV) am 1.2.2002 genehmigt wurde, energieeffizient saniert, etwa Energieberatungsleistungen in Anspruch nimmt, seine Heizung verbessert, erneuert und auf erneuerbare Energien umstellt oder den Wärmeschutz seines Hauses mittels Dämmung verbessert, kann u.a. mit folgenden Zuschüssen rechnen:
- Zuschuss zur einfachen Energieberatung „Haus-zu-Haus-Beratung“
Eigenanteil von 25 Euro für Ein-/ Zweifamilien- und 45 Euro für Mehrfamilienhäuser
- Zuschuss zur Solar-Beratung
Eigenanteil von 15 Euro für Ein-/ Zweifamilien- und 45 Euro für Mehrfamilienhäuser
- Zuschuss von 50 % der Kosten / max. 250 Euro je Objekt zur Thermografie oder Luftdichtigkeitsprüfung
- Zuschuss von 150 Euro bei Durchführung des hydraulischen Abgleich bei Mehrfamilienhäusern mit mind. 3 Wohneinheiten
- Aufstockung des BAFA-Zuschusses um nochmals die Hälfte für BAFA-geförderte Thermische Solaranlagen
- Heizmaterial-Zuschuss in Höhe des halben BAFA-Zuschusses für BAFA geförderte Biomasse-Heizungen
Außerdem fördert Haar den Einbau von Energiesparpumpen der Energieeffizienzklasse A, den Einbau von Mini- und Mikro-BHKWs und die Wärmedämmung vom Dach, der obersten Geschossdecke, der Außenwände sowie neue Wärmeschutzfenster. Wer bei Dämmmaßnahmen auf Dämmstoffe auf Naturbasis setzt, kann zusätzlich vom „Naturdämmstoffbonus“ profitieren. Auch das Erreichen eines KfW-Effizienzhausstandarts 85 oder 55 wir zusätzlich bezuschusst.
Die Fördersumme ist je Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft auf 3.000 Euro je Wohneinheit (Mindestgröße 50 m²), und maximal 30.000 Euro je Objekt innerhalb von fünf begrenzt.
Weitere Informationen unter: www.gemeinde-haar.de
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3. Juni 2013
Hessen legt neuen Gesetzvorschlag zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen vor
Fast 1 ½ Jahre hofften Bauherren und Hauseigentümer auf die von der Bundesregierung versprochenen Steuervorteile. Diese sollten bei Investitionen in die energetische Verbesserung ihrer Wohngebäude zu positiv zu Buch schlagen. Ende 2012 war das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ allerdings nach ergebnisloser Verhandlung von Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss gescheitert. Die Länder wollten sich damals nicht an den Steuerausfällen in vollem Umfang beteiligen.
Nun hat das Land Hessen einen neuen Versuch gestartet und einen wesentlich einfacheren Gesetzvorschlag gemacht, der eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vorsieht, die vor 1995 gebaut wurden. Die Höhe der Förderung hängt dabei vom energetischen Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab und ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Für Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, ist vorgesehen, dass sie die Aufwendungen über den gleichen Zeitraum wie Sonderausgaben geltend machen können. Vermieter sollen die Aufwendungen für die Maßnahmen über 10 Jahre abschreiben können. Die Gesetzesvorlage soll am 7. Juni 2013 dem Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in den Ausschüssen thematisiert werden.
Wer nicht auf den Steuerbonus warten will, kann die derzeit bereitstehenden Fördergelder nutzen.
Trotz aller Diskussionen und Meldungen steht derzeit eine Vielzahl staatlicher und kommunaler Fördertöpfe bereit. Wer clever saniert, kann seine Energiekosten deutlich senken und dafür Fördergelder in Anspruch nehmen. Durch Zuschüsse oder zinsgünstige Förderdarlehen lassen sich die Kosten für energieeffiziente Baumaßnahmen reduzieren. „Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist es wichtig zu handeln, jetzt in Maßnahmen zu investieren, die zukünftig Tag für Tag Energie und Kosten sparen“ informiert Martin Kutschka, Energieberater und Geschäftsführer der febis Service GmbH.
Derzeit stehen über 6.000 Förderungen zum Bauen, Sanieren und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Deutschland bereit. Regional unterschiedlich können Zuschüsse 10 bis 35 % der Investitionskosten ausmachen. Bauherren und Eigentümer können sich über die Online-Fördermitteldatenbank www.foerderdata.de bereits seit vielen Jahren kostenlos informieren und erhalten sogleich einen Überblick über die, für ihr konkretes Bau- oder Sanierungsvorhaben bereitstehenden Fördergelder. Im Gegensatz zu anderen Datenbanken informiert foerderdata auch über die zahlreichen kommunalen Zuschüsse in Höhe von 10 bis zu 35 % der Investitionskosten.
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3. Juni 2013
Die KfW erweitert die endfällige Laufzeitvariante für die wohnwirtschaftlichen Programme auf bis zu 10 Jahre.
Ab dem 07.06.2013 können für alle wohnwirtschaftlichen KfW-Programme eine von bisher 8 auf nun bis zu 10 Jahren erweiterte, endfällige Laufzeitvariante beantragt werden. Das Finanzierungsangebot der KfW betrifft folgende Programme:
- 124/134 KfW-Wohneigentumsprogramm
- 151/152 KfW-Energieeffizient Sanieren
- 153 KfW-Energieeffizient Bauen
- 159 KfW-Altengerecht Umbauen
- 431 KfW-Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung
Beim Angebot des „Endfälligen Darlehens“ wird der komplette Darlehensbetrag am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. So sind während der Darlehenslaufzeit nur die Zinsen und keine Tilgungsraten zu zahlen.
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29. Mai 2013
Brandenburg bietet Kredit zum Zinssatz von 0 % für die ersten
15 Jahre und erhöht den Förderbetrag auf 600 Euro je m²
Wer Maßnahmen zur Modernisierung und von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen plant und diese gleichzeitig zur generationsgerechten Anpassung nutzt, kann für die Finanzierung auf äußerst zinsgünstige Kredite zurückgreifen.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die generationengerechte Anpassung von Mietwohngebäuden. Im Rahmen eines Förderprogramms gewährt die ILB zinsverbilligte Darlehen von bis zu 40 % der anerkannten Baukosten. Dabei wurde der Maximalförderbetrag seit April 2013 von vormals 400 Euro auf nun 650 Euro je m² Wohnfläche und je Wohnung aufgestockt. Maximal werden 100 m² je Wohnung gefördert. Der Darlehensbetrag kann zudem um zusätzliche Mittel erhöht werden. So können jeweils bis zu 70 Euro je m² Wohnfläche für Maßnahmen gewährt werden, die einen Beitrag zur Stadterneuerung und Imageverbesserung von Wohnquartieren leisten. Zusätzlich 50 Euro je m² Wohnfläche gibt’s für nachgewiesenen Mehraufwand in Denkmalbereichen, zusätzlich 100 Euro je m² bei Einzeldenkmalen.
Die Finanzierung wird für die ersten 15 Jahren zum Zinssatz von 0 % ermöglicht, danach wird der Zinssatz auf mindestens 1,0 % angehoben. Die Tilgung beträgt für die ersten 15 Jahre 4 % (in Kombination mit der “Spitzenfinanzierung” 3 %), danach mindestens 1,0 %.
Voraussetzung ist, dass die geförderten Gebäude nach Abschluss der Maßnahme für die dauerhafte Versorgung, vor allem für ältere Menschen und zu sozial verträglichen Mieten geeignet sind. Darüber hinaus werden Mehrgenerationswohnungen und Wohngemeinschaften im Alter gefördert.
Zu den Förderfähigen Maßnahmen zählen z.B.: der Ausbau und der Erweiterung von Wohnraum und die Schaffung von bedarfsgerechten Wohnungsgrundrissen und auch der zum geförderten Gebäude gehörenden Hof- und Freiflächen sowie Hausanschlusskosten, Baunebenkosten und Maßnahmen zur Schaffung von barrierefrei erreichbaren Wohnungen. Finanziert wird ebenfalls die Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung, der sanitären Einrichtungen und der Beheizung. Auch bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser sind förderfähig.
Alle Fördergelder für Ihr Bau- oder Modernisierungsvorhaben finden Sie kostenlos unter www.foerderdata.de
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