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Ab 2012 – COP-Wert als zusätzliches Förderkriterium für die staatliche Förderung von Wärmepumpen

2. Dezember 2011

Ab 2012 wird für eine  BAFA-Förderung von  Wärmepumpen auch der COP-Wert ausschlaggebend sein. Die neuen Anforderungen entsprechen damit den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ für Wärmepumpen definiert sind. Bisher ist die Jahresarbeitszahl (JAZ)  das entscheidende Kriterium.
Der COP- Wert (Coefficient of Performance)  gibt das Verhältnis von abgegebener Wärmeleistung zur aufgenommener elektrischer Antriebsleistung wieder, zusätzlich sind  die Leistungen von Hilfsaggregaten (Abtau-Energie, anteilige Pumpenleistung für Heizungs-, Sole- bzw. Grundwasser-Förderpumpen) enthalten. Er stellt eine Momentaufnahme eines Wärmepumpen-Typs bei festgelegten Prüfbedingungen wie bestimmten Temperaturverhältnisse und festgelegten Zeitpunkten dar.  Der COP- Wert konzentriert sich dabei auf die energetische Einschätzung der Wärmepumpe ansich. In Ergänzung dazu lässt die Jahresarbeitszahl (JAZ)   die  energetische Bewertung der Gesamtanlage zu.

Um künftig einen Zuschuss durch das BAFA zu erhalten,
sind folgende COP-Werte einzuhalten:

  • bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
    mindestens  3,10 (im Betriebspunkt A2/W35)
  • bei Sole/Wasser-Wärmepumpen
    4,30 (im Betriebspunkt B0/W35)
  • bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen
    5,10 (im Betriebspunkt W10/W35)

Alle Wärmepumpen, die seit dem 01.01.2011 das etablierte EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen in der Regel auch die neu geforderten COP-Werte. Nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen wird künftig von der Förderung ausgeschlossen sein. Eine Orientierung, welche Wärmepumpen die geforderten COP-Werte erfüllen, liefert die BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat.

Weitere Informationen unter www.foerderdata.de und www.bafa.de

Tags: Fördermittel Allgemein · Fördermittel Heizung

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